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Formular Z-04

Verzugszinsen berechnen

Zahlt ein Kunde seine Rechnung zu spät, sind zwischen Unternehmen von Rechts wegen Zinsen fällig, dazu 40 Euro für die Beitreibungskosten. Zegel rechnet sie je Halbjahr mit dem damals geltenden Zinssatz aus.

Geprüft auf Ihrem Gerät

Erläuterung

Verzugszinsen in drei Schritten

  1. Geben Sie den Betrag ein

    Den noch offenen Betrag der Rechnung, wie auf der Rechnung.

  2. Wählen Sie die Fälligkeit

    Das Fälligkeitsdatum der Rechnung oder das Eingangsdatum, wenn nichts vereinbart ist: Dann ist sie 30 Tage später fällig.

  3. Lesen Sie die Zinsen

    Je Halbjahr die Tage, der Zinssatz und die Zinsen, mit den 40 Euro und der Summe zum Kopieren.

Am Schalter

Gut zu wissen

  • Auf welchem Gesetz beruht die Berechnung?

    Auf dem Gesetz vom 2. August 2002 zur Bekämpfung des Zahlungsverzugs im Handelsverkehr. Die Zinsen laufen von Rechts wegen ab dem Tag nach der Fälligkeit (Artikel 5), und je Rechnung ist eine feste Entschädigung von 40 Euro geschuldet (Artikel 6).

  • Wie hoch ist der Zinssatz?

    Der Zinssatz der Europäischen Zentralbank für ihre Hauptrefinanzierungsgeschäfte plus 8 Prozentpunkte, auf den nächsten halben Prozentpunkt aufgerundet. Der Finanzminister veröffentlicht ihn jedes Halbjahr. Ein Vertrag darf einen anderen Satz vorsehen: Wählen Sie dann Vertrag.

  • Gilt das auch für Privatpersonen?

    Nein. Für Schulden von Verbrauchern gelten andere Regeln (Buch XIX des Wirtschaftsgesetzbuchs): eine kostenlose erste Mahnung, eine Frist von 14 Tagen und andere Höchstbeträge. Dieses Werkzeug berechnet sie nicht.

Quellen

Worauf dieses Tool beruht, mit dem Datum, an dem wir es abgerufen haben.

  1. BehördeInterestvoet bij betalingsachterstand in handelstransacties (art. 5 wet van 2 augustus 2002), fiche per semesterFOD Financiën, Thesaurie · abgerufen am 21. Oktober 2026 · noch zu prüfen
  2. BehördeBetalingsachterstand: wettelijke rentevoeten per lidstaatEuropese Commissie, Your Europe · abgerufen am 21. Oktober 2026 · noch zu prüfen

Texte geprüft am 21. Oktober 2026

Zegel prüft und rechnet, gibt aber keine Rechts- oder Steuerberatung. Im Zweifel fragen Sie Ihren Buchhalter oder die zuständige Stelle.

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